Franziskus, Schutzpatron der Tiere

Tierschutzverein Lauterbach e.V.
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Fundtierzirkus

Wenn Sie Zeitung lesen, werden Sie mitbekommen haben, dass der Tierschutzverein Lauterbach und einige Vogelsberger Gemeinden sich uneins sind was die Bezahlung im Tierheim aufgenommener Fundtiere angeht.
Das betrifft ganz besonders die Stadt Schlitz, die seit Jahren nur ca. ein Drittel der dem Tierschutzverein zustehenden Kosten für Fundtiere ersetzt.
Vollends gereicht hat es dann, als am Sonntag, den 24.6. morgens um 8 Uhr eine junge Frau mit einer Fundkatze aus Schlitz ins Tierheim kam. Die Tiere müssen seit kurzem telefonisch bei der Stadtverwaltung gemeldet werden (auch am Wochenende).

Das Telefonat entgleiste dermaßen, dass die junge Frau wütend sagte:"So eine Unverschämtheit, das erzähle ich meiner Oma! Die hat den immer gewählt, das wird sie nun ganz bestimmt nicht mehr machen." Ihr wurde nämlich gesagt, sie solle für das Kätzchen die Unterbringung im Tierheim selbst bezahlen oder es halt woanders wieder laufen lassen. Als sie sich darüber aufgeregt hat, wurde mitten im Gespräch aufgelegt!

Was weiter passiert ist konnten Sie zum Teil in der Presse verfolgen, z.B. im Schlitzer Boten . Leider hat der Lauterbacher Anzeiger kein vernünftiges Archiv, sodass die dortigen Artikel nicht mehr abrufbar sind.

Katze Sara aus Schlitz
Der Stein des Anstoßes - Katze Sara.
Die Bürger aus Schlitz und dem Schlitzerland werden gebeten Fundtiere ab sofort direkt bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen abzugeben.

Da sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Behörden die irrige Meinung vorherrscht, dass wir - ein privater Verein - verpflichtet seien irgendwelche Tiere aufzunehmen, wird im Folgenden mal erklärt wie sich das tatsächlich verhält.

Weder besteht unsererseits die Verpflichtung Tiere von Privatpersonen, die sich ihrer aus tausenderlei an den Haaren herbeigezogener Gründe entledigen wollen, anzunehmen, noch sind wir in irgendeiner Weise verpflichtet Fundtiere unterzubringen.
Diese letztgenannte Verpflichtung bestünde rechtlich nur, wenn wir mit der Gemeinde in der das Tier gefunden wurde, einen schriftlichen Vertrag für die Übernahme dieser eigentlich kommunalen Aufgabe hätten.
Denn tatsächlich ist die Unterbringung und artgerechte Versorgung mit allem was dazu gehört Sache der nach § 5a AGBGB zuständigen Fundbehörden im Sinne der §§ 965 — 967 und 973 — 976 BGB und damit der Kommunen. Es greifen also im Wesentlichen die gleichen Gesetze und Bestimmungen wie bei allen anderen Fundsachen, hinzu kommt noch, dass bei Fundtieren dem Tierschutzgesetz Genüge getan werden muss, was wiederum vom Amtsveterinär kontrolliert wird.
Die Gemeindeverwaltungen sind demnach verpflichtet, auch Fundtiere entgegenzunehmen, genau wie jede andere Fundsache, und entsprechend zu verwahren. Soweit die Behörden für die Unterbringung und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen können, haben sie die Tiere einer geeigneten Person oder Stelle, in der Regel einem Tierheim, zu übergeben und die erforderlichen Aufwendungen zu tragen.
Es geht nicht an, dass das Engagement der Tierschützer dazu ausgenutzt wird, den Gemeinden Kosten zu sparen, zu deren Übernahme sie gesetzlich verpflichtet sind. Das sind keine "Spenden", sondern eine Kostenerstattung für geleistete Dienste.
Wir werden in Zukunft aus den Gemeinden, die uns die vorgelegten Gelder ganz oder teilweise schuldig bleiben, keine Fundtiere mehr aufnehmen.



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