Da sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Behörden die irrige Meinung vorherrscht, dass wir - ein privater Verein - verpflichtet seien irgendwelche Tiere aufzunehmen, wird im Folgenden mal erklärt wie sich das tatsächlich verhält.
Weder besteht unsererseits die Verpflichtung Tiere von Privatpersonen, die sich ihrer aus tausenderlei an den Haaren herbeigezogener Gründe entledigen wollen, anzunehmen, noch sind wir in irgendeiner Weise verpflichtet Fundtiere unterzubringen. Diese letztgenannte Verpflichtung bestünde rechtlich nur, wenn wir mit der Gemeinde in der das Tier gefunden wurde, einen schriftlichen Vertrag für die Übernahme dieser eigentlich kommunalen Aufgabe hätten. Denn tatsächlich ist die Unterbringung und artgerechte Versorgung mit allem was dazu gehört Sache der nach § 5a AGBGB zuständigen Fundbehörden im Sinne der §§ 965 — 967 und 973 — 976 BGB und damit der Kommunen. Es greifen also im Wesentlichen die gleichen Gesetze und Bestimmungen wie bei allen anderen Fundsachen, hinzu kommt noch, dass bei Fundtieren dem Tierschutzgesetz Genüge getan werden muss, was wiederum vom Amtsveterinär kontrolliert wird. Die Gemeindeverwaltungen sind demnach verpflichtet, auch Fundtiere entgegenzunehmen, genau wie jede andere Fundsache, und entsprechend zu verwahren. Soweit die Behörden für die Unterbringung und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen können, haben sie die Tiere einer geeigneten Person oder Stelle, in der Regel einem Tierheim, zu übergeben und die erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Es geht nicht an, dass das Engagement der Tierschützer dazu ausgenutzt wird, den Gemeinden Kosten zu sparen, zu deren Übernahme sie gesetzlich verpflichtet sind. Das sind keine "Spenden", sondern eine Kostenerstattung für geleistete Dienste. Wir werden in Zukunft aus den Gemeinden, die uns die vorgelegten Gelder ganz oder teilweise schuldig bleiben, keine Fundtiere mehr aufnehmen. |