Wesenstest verfällt nicht nach zwei Jahren!
Es wurde die ganze Zeit von entsprechenden Stellen behauptet, dass ein Wesenstest nach zwei Jahren neu gemacht werden muß, weil man sonst die Haltererlaubnis nicht mehr erhält. Wo das im Gesetz eigentlich steht, war nicht so ganz klar. Ich habe es auch nicht gefunden.
Tatsächlich steht davon gar nichts im Gesetz! Auch das gegenteilige Urteil von Frankfurt (Sie erinnern sich wahrscheinlich daran) ändert an dieser Tatsache nichts. Nun hat im Juli 2004 das Verwaltungsgericht in Gießen genau andersherum - nämlich zu Gunsten einer Hundehalterin - entschieden und zwar zum Teil auch aus diesen Gründen. Seltsamerweise werden solche Urteile überhaupt nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten, selbst als Tierheimmitarbeiter erfährt man nur zufällig davon und das auch noch Monate später. Sieht irgendwie nach Absicht aus...
Das vollständige Urteil mit Begründungen können sich Listenhundbesitzer und andere Interessierte auf unserer Downloadseite herunterladen.
