Zwei-Klassen-Gesellschaft
...aber manche sind gleicher!
| Aus der Hundehaltungsverordnung: | Und so ist es bei den Nutztieren: |
| Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. | Ein Kalb direkt nach der Geburt, ein Ferkel mit drei Wochen |
| Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. | Kühe sind auch heute noch vielerorts lebenslang in Anbindehaltung - ohne jeden Auslauf |
| Für jeweils zehn Zuchthunde und ihre Welpen muss ein sachkundiger Betreuer zur Verfügung stehen. | In der Nutztierhaltung ist oft eine Person für bis zu mehrere zehntausend Tiere zuständig |
| Der Liegeplatz eines Hundes muss wärmegedämmt, gesundheitsunschädlich, verletzungssicher und trocken sein. | Nutztiere leben auf, von ihren Exkrementen nassen, glitschigen Böden und atmen die gesundheitsschädlichen Gase der Güllegrube ein. |
| Der Raum/Zwinger eines Hundes darf an keiner Stelle kürzer als 2m sein. | Standplatz einer Kuh: 1,50m - 1,70m |
| Zwingergröße für einen Hund von ca. 25kg: 8m2 | Platz für ein Mastrind (mehrere 100 kg): 2m2 |
| Bewegungsspielraum eines Hundes in vorschriftsmäßiger Anbindehaltung: 30m2 | Bei einer Kuh ist Bewegungsspielraum so gut wie nicht vorhanden, da sie direkt mit dem Hals im Gitter festgemacht ist! |
| Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. | Kotverschmierter glitschiger Beton/Vollspaltenboden. Führt zu Druckschäden, Liegebeulen, Gelenkschäden, Schleimbeutelentzündungen, Abszessen, Verletzungen durch Verkantungen der Gliedmaßen in den Spaltenböden, Hautschäden durch ständigen Hautkontakt mit Exkrementen. |
| Einer Hündin mit Welpen müssen 10m2 Platz zur Verfügung stehen. | Eine Muttersau mit Ferkeln hat genau den Platz, den ihr eigener Körper einnimmt. |
