Franziskus, Schutzpatron der Tiere

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...aber manche sind gleicher!



Aus der Hundehaltungsverordnung:Und so ist es bei den Nutztieren:
Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.  Ein Kalb direkt nach der Geburt, ein Ferkel mit drei Wochen
Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung zu gewähren. Kühe sind auch heute noch vielerorts lebenslang in Anbindehaltung - ohne jeden Auslauf
Für jeweils zehn Zuchthunde und ihre Welpen muss ein sachkundiger Betreuer zur Verfügung stehen. In der Nutztierhaltung ist oft eine Person für bis zu mehrere zehntausend Tiere zuständig
Der Liegeplatz eines Hundes muss wärmegedämmt, gesundheitsunschädlich, verletzungssicher und trocken sein. Nutztiere leben auf, von ihren Exkrementen nassen, glitschigen Böden und atmen die gesundheitsschädlichen Gase der Güllegrube ein.
Der Raum/Zwinger eines Hundes darf an keiner Stelle kürzer als 2m sein. Standplatz einer Kuh: 1,50m - 1,70m
Zwingergröße für einen Hund von ca. 25kg: 8m2 Platz für ein Mastrind (mehrere 100 kg): 2m2
Bewegungsspielraum eines Hundes in vorschriftsmäßiger Anbindehaltung: 30m2 Bei einer Kuh ist Bewegungsspielraum so gut wie nicht vorhanden, da sie direkt mit dem Hals im Gitter festgemacht ist!
Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Kotverschmierter glitschiger Beton/Vollspaltenboden. Führt zu Druckschäden, Liegebeulen, Gelenkschäden, Schleimbeutelentzündungen, Abszessen, Verletzungen durch Verkantungen der Gliedmaßen in den Spaltenböden, Hautschäden durch ständigen Hautkontakt mit Exkrementen.
Einer Hündin mit Welpen müssen 10m2 Platz zur Verfügung stehen.Eine Muttersau mit Ferkeln hat genau den Platz, den ihr eigener Körper einnimmt.
 


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